Allgemeine Geschäftsbedingungen Auto Abo
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Widerrufsrecht
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Wucherpfennig & Krohn GmbH, Birkenallee 2-4, 23738 Lensahn (nachfolgend: „Wumotion“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen oder Wumotion die Bedingungen des Mieters ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.3. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen (nachfolgend: „Miete“) und die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Leistungen durch Wumotion an den Mieter.
1.4. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Mietern, die Verbraucher sind, kein Widerrufsrecht zu.
§ 2 Vertragsschluss
In der Präsentation und Bewerbung von Fahrzeugen über www.wumotion.de liegt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Durch die Bestellung eines Mietfahrzeugs über wumotion.de, gibt der Mieter ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das gewählte Fahrzeug zu den angegebenen Konditionen ab. Wumotion wird den Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigungsmail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch Wumotion, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs der Bestellung zugleich die Annahme des Angebots erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Wumotion die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung des Mietfahrzeugs annimmt.
§ 3 Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des Mieters
3.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen der Betriebsflüssigkeiten, zu achten.
3.2. Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff und ggf. AdBlue sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen.
3.3. Beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Fahrzeugs hat der Mieter die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs und des verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii) beschädigt ist, ist untersagt. Sollte Wumotion vom Betreiber der Ladesäule wg. unsachgemäßer Verwendung oder Beschädigung der Ladesäule in Anspruch genommen werden, wird Wumotion dies dem Mieter entsprechend weiterberechnen.
3.4. Das Fahrzeug darf zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck verwendet werden und ist stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen sowie ausschließlich innerhalb der vertraglich vereinbarten und auf der Website von Wumotion abrufbaren, für das jeweilige Fahrzeug zulässigen Regionen zu nutzen.
3.5 Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
3.5.1. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,
3.5.2. für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
3.5.3. zur gewerblichen Personen-, Güter- und gewerblicher Tierbeförderung,
3.5.4. als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen Medien etc.), es sei denn, dass wir im Vorherein zustimmen,
3.5.5. zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,
3.5.6. zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
3.5.7. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
3.5.8. unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,
3.5.9. abseits befestigter Straßen
3.5.10. Fahrschulübungen
3.5.11. auf Flugplätzen und -häfen mit Ausnahme der dort für den allgemeinen Verkehr zugelassenen Straßen und Parkflächen.
3.6. Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe sogenannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter sämtliche anfallenden Kosten einer sachgemäßen Behandlung gemäß Auslage.
3.7 Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
§ 4 Fahrer, Fahrzeugzustand, Abholung / Rückgabe
4.1. Fahrer
4.1.1. Das Fahrzeug darf nur von dem oder den in der jeweiligen Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten allen weiteren, aufgeführten Fahrern überlassen (nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung zur Nutzung überlassen werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Pflichten einhalten.
4.1.2. Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und/oder dem im Fahrzeuginserat angegebenen Mindestalter entspricht. Darüber hinaus muss er im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen. Mieter haben eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet und dem Mindestalter entspricht.
4.1.3. Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist Wumotion gegenüber das Vorliegen der Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der Nachweis kann über die entsprechende Upload-Funktion auf der Wumotion- Plattform mit Scans der Fahrerlaubnisdokumente geführt werden. Die Vorlageverpflichtung bei Abholung bleibt hiervon unberührt.
4.1.4. Der Mieter verpflichtet sich, Wumotion gegenüber sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Der Mieter hat in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an dem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Mögliche Rückführungskosten, die Wumotion entstehen, hat der Mieter zu tragen.
4.2. Fahrzeugzustand
4.2.1. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll bei Übergabe dokumentiert ist. Bei Übergabe des Fahrzeuges hat der Mieter dem von Wumotion beauftragten Wumotion-Partner alle festgestellten Schäden am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in dem Fahrzeug-Übergabe-Protokoll zu fixieren. Der Inhalt des Fahrzeug-Übergabe-Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt. Das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll dient lediglich der Feststellung sichtbarer Beschädigungen, soweit diese im Rahmen der Übergabe erkennbar sind. Das Fahrzeug wird einer abschließenden Besichtigung des Wumotion-Partners beim Rückgabeort unterzogen. Die bei dieser Besichtigung, festgestellten Mängel und Beschädigungen werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerechnet.
4.2.2. Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
4.2.2.1. Hierzu zählt auch, dass das Fahrzeug innen und außen komplett gereinigt, mit allem Zubehör (zum Beispiel: Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge, sämtlichen Schlüsseln und/oder Schlüsselkarten und überlassenen Fahrzeugpapieren spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Etwaiges zum Fahrzeug zugehöriges Zubehör muss sich im Fahrzeug befinden.
4.2.2.2. Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten (beispielsweise Kraftstoffe, AdBlue). Mögliche Betriebsflüssigkeiten sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten wieder so aufzufüllen, dass keine Warnleuchten (insbesondere hinsichtlich Motoröl und/oder Ähnliches aufleuchten).
4.2.2.3. Für den Fall der achtfach-Bereifung ist der zweite Satz Reifen oder Kompletträder bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückzugeben. Ein Recht auf Nachlieferung ist ausgeschlossen.
4.2.2.4. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) werden dem Mieter mit dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Füllstand übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit dem gleichen Füllstand zurückzugeben. Sollte bei Übergabe an den Mieter das Fahrzeug nur in Teilen betankt sein, wird dies im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll vermerkt. Bei Rückgabe gilt entsprechend der dokumentierte Tankstand des Fahrzeug-Übergabe-Protokolls. Wird das Fahrzeug nicht gemäß der Dokumentation betankt zurückgegeben, wird Wumotion dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.
4.2.2.5. Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst. Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behält Wumotion sich vor, dem Mieter für das Aufladen ein Leistungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.
4.2.2.6. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben bei Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands unberücksichtigt.
4.2.2.7. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass Konten von sogenannten Connected Services der Hersteller (zum Beispiel Mercedes Me, Jaguar, Land Rover InControl oder ähnliche) vom Fahrzeug getrennt und abgemeldet werden.
4.2.2.8. Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Buchungsbestätigung berechnet. Minderkilometer werden nicht erstattet.
4.3. Fahrzeugübergabe und Rückgabe
4.3.1. Sobald das gebuchte Fahrzeug für den Mieter bereitsteht, wird dieser hierüber durch Wumotion und/oder über die Wumotion-Plattform informiert.
4.3.2. Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Mieter oder einen nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich mit Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen kann und ein im Inland (internationaler Führerschein) gültiges Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorlegt. Kann der Mieter die Dokumente bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorlegen, ist Wumotion berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4.3.3. Je nach gebuchtem Service, besteht für den Mieter die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Verfügbarkeit selbst am Fahrzeugstandort abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.
4.3.4. Das Abholen des Fahrzeugs ist für den Mieter kostenfrei. In jedem Fall ist es erforderlich, dass der Mieter Wumotion vorab über das entsprechende Kommunikationstool der Wumotion- Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
4.3.5. Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Mieters entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben auf der Wumotion-Plattform. Die anfallenden Lieferkosten bemessen sich nach der Distanz zwischen dem Fahrzeugstandort und dem Wunschort des Mieters. Die Lieferung kann zu zusätzlichen Lade- und/oder Tankkosten gemäß der aktuell gültigen Preisliste führen.
4.3.6. Kann die Fahrzeugübergabe zu dem vereinbarten Termin aus Gründen nicht stattfinden, die der Mieter zu vertreten hat, ist der Mieter verpflichtet, Wumotion sämtliche durch die gescheiterte Fahrzeugübergabe entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein neuer Übergabetermin mit weiteren Kosten gemäß Ziffer 9.4 verbunden ist.
4.3.7 Die Gefahr des Untergangs sowie der Verschlechterung des Fahrzeugs (z. B. Abhandenkommen des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unfallschäden, Schäden durch Witterungseinflüsse (z. B. Hagel) etc.) geht mit Übergabe an den Mieter über.
4.3.8. Das gebuchte Kilometerpaket beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter.
4.3.9. Bei vorübergehenden Leistungshindernissen, die Wumotion nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt“, insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Sabotage, nicht rechtzeitige, unverschuldete Selbstbelieferung, Epidemien oder Pandemien) ist Wumotion für die Dauer des Vorliegens des Hindernisses von der Pflicht zur Leistung befreit. In diesen Fällen entfällt auch die Pflicht des Kunden, die Gegenleistung zu erbringen. Kann Wumotion die Leistung nicht innerhalb von sechs Wochen erbringen, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.“
4.3.10. Zum Ende der Laufzeit vereinbaren die Parteien einen verbindlichen Termin innerhalb der Geschäftszeiten von Wumotion. Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Der Mieter ist verpflichtet, Wumotion mindestens zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren.
4.3.11. Bei Rückgabe wird ein gemeinsames Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll zur Fahrzeugrückgabe gefertigt, welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist und in welches Schäden / Beanstandungen aufgenommen werden. Das Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt. Das Fahrzeug gilt erst ab Unterzeichnung des Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll als ordnungsgemäß zurückgegeben.
4.3.12. Soweit Schäden am Mietobjekt vor Ort bei der Rückgabe nicht festgestellt werden können, z.B. wegen der Lichtverhältnisse, Nässe, Verschmutzung, ist Wumotion berechtigt nach erfolgter Übergabe weitere Schäden zu erfassen. Die festgestellten, nicht laufleistungsanalogen Rückgabeschäden, egal ob zum Zeitpunkt der Rückgabe verdeckt oder gemeinsam festgestellt, können auf Veranlassung von Wumotion von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden. Die Kosten des Gutachtens sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, Wumotion bei der Rückgabe auf ihn bekannte Schäden hinzuweisen und Wumotion zu informieren, soweit Anzeigen für die Notwendigkeit von Reparaturen bestehen und/oder Betriebsstoffe des Fahrzeuges ergänzt oder ersetzt werden müssen. Eine vom Mieter mit der Rückgabe betraute Person handelt als dessen Erfüllungsgehilfe.
4.3.13. Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort zurückzugeben. Abweichend ist Wumotion berechtigt, mit angemessener Ankündigungsfrist, einen anderen Rückgabeort zu bestimmen. Der Mieter hat zudem die Möglichkeit, das Fahrzeug durch einen Dienstleister zum Ende der Laufzeit zurückliefern zu lassen (im Folgenden “Abholung”).
4.3.14. Für die Abholung entstehen zusätzliche Kosten, die dem Mieter bei der Buchung der Abholung genannt werden und der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden können.
4.3.15. Sollte der Mieter den vereinbarten Übergabe- oder Abholtermin weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen und diesen nicht bis mind. 24 Stunden vorher abgesagt haben, oder die Übergabe des Fahrzeuges aufgrund sonstiger Umstände in der Verantwortungssphäre des Mieters (nicht berechtigte Fahrer, fehlende Nachweise) ist der Mieter zum Kostenersatz gemäß der gebuchten Abholung verpflichtet. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend den Angaben auf unserer Plattform.
4.3.16. Lieferungen/Abholungen auf Inseln werden nicht angeboten.
§ 5 Zulassung, Haftpflichtversicherung, Steuer
5.1. Das Fahrzeug ist auf Kosten und auf Namen von Wumotion zugelassen. Die Kfz-Steuer sowie anfallende Gebühren der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) bzw. einer Landesrundfunkanstalt für das Fahrzeug trägt Wumotion.
5.2. Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich hinsichtlich der Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 15 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
5.3. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (nachfolgend „AKB“) des jeweiligen Versicherers, die dem Mieter vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
6 Wartung, Reparaturen, Bedienung und Fahrzeugtausch
6.1. Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden von Wumotion getragen.
6.2. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Wumotion Fahrzeuge sind grundsätzlich während der Miete im Zeitraum vom 16.03. bis 15.11 eines jeden Jahres mit Allwetterreifen, Sommerreifen oder Winterreifen ausgerüstet. In der Zeit vom 16.11. bis 15.03 sind die Fahrzeuge mit Reifen, die für den Einsatz bei winterlichen Witterungsbedingungen geeignet sind, ausgestattet (Alpine-Symbol bzw. Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Mit Reifen, die das Alpine-Symbol tragen, erfüllen die Fahrzeuge die in Deutschland geltenden Vorschriften der situativen Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Sollte aus Gründen während der Vertragslaufzeit ein Reifen- oder Räderwechsel notwendig sein ist gemäß 6.3. zu verfahren.
6.3. Reparatur- sowie fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail) von Seiten Wumotions in einer von Wumotion genannten Partnerwerkstatt unter Verwendung von Original Ersatzteilen vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, Wartung, sowie Reparaturen. Wumotion wird dem Mieter hierzu die seinem Wohnort nächstgelegen Partnerwerkstatt benennen. Bei dringenden Notreparaturen ist der Mieter berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung von Wumotion in einer Service-Niederlassung des jeweiligen Herstellers des Fahrzeugs, einer vom jeweiligen Hersteller autorisierten Werkstatt oder einer qualifizierten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen. Sämtliche Wartungen und Inspektionen sind im Serviceheft oder digital zu erfassen.
6.4. Bei den genannten Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten, sowie sonstigen Pannen und Unfallschäden besteht für den Mieter kein Anspruch auf Ersatzmobilität durch Wumotion.
6.5. Sonstige Veränderungen des Fahrzeugs dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne Wumotions vorherige schriftliche Zustimmung in technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.
6.6. Im Fall von dem Mieter durch Wumotion mitgeteilten Rückrufaktionen sind diese unverzüglich in einer von Wumotion genannten Service-Werkstatt durchzuführen. Sollte das Fahrzeug von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen sein, so teilt Wumotion dem Mieter diese Information mit, sodass der Mieter in Absprache mit Wumotion einen Termin bei einer Service-Werkstatt ausmachen kann. Ansonsten kann der Verlust der Betriebserlaubnis drohen.
6.7. Wumotion behält sich das Recht vor, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern ein berechtigtes Interesse am Austausch vorliegt. Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10 %, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter mit dem Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet. Macht Wumotion von diesem Recht Gebrauch, wird dem Mieter dies spätestens 30 Tage vor dem avisierten Austauschtermin angezeigt. Sollte der Mieter den avisierten Austauschtermin nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, mit Wumotion einen Ersatztermin binnen eines Zeitraums von 14 Tagen zu vereinbaren. Der Austausch kann bei oder an einem sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
6.8. Der Fahrzeugaustausch ist für den Mieter in jedem Fall kostenfrei.
6.9. Sollte Wumotion dem Mieter kein gleich oder höherwertiges Fahrzeug anbieten können und einigen sich Wumotion und der Kunde nicht auf ein alternatives Fahrzeug, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
6.10. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten Pflichten von Wumotion mitzuwirken, indem er auf Wumotions Anforderung zur Vereinbarung von entsprechenden Terminen bereit ist und solche Termine nach Vereinbarung auch wahrnimmt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für Schäden haftet, die Wumotion daraus entstehen, dass Wumotion das Fahrzeug aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Mieters nicht entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnte.
§ 7 Verhalten im Schadenfall
7.1. Die Abwicklung aller fahrzeugbezogenen und/oder unfallbedingten Schäden mit der Versicherung erfolgt durch Wumotion.
7.2. Der Mieter muss Wumotion unverzüglich benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt wurde, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt war. Im Falle des Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs muss der Mieter den entstandenen Schaden, anfallende Steuern und Wumotions Gebühren für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlsfalles bis zur Höhe der in der Buchung angegebenen Haftungsreduzierung erstatten. Unter den unter 7.5 beschriebenen Umständen kann die Haftungsreduzierung entfallen. Zur Unterstützung von Wumotion muss der Mieter Wumotion innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall ein ordnungsgemäß ausgefülltes Schadensberichtformular übergeben, einschließlich der Kontaktdaten der beteiligten Parteien. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, berechnet Wumotion dem Mieter eine gesonderte pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 €. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als (i) die geforderte Schadenssumme aufgrund Unfalls, Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs, (ii) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlfalles oder (iii) der pauschalen Bearbeitungsgebühr für die Anforderung des Schadensberichtsformular.
Der Mieter haftet nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache eine mangelhafte Wartung durch Wumotion war oder die von einer Herstellergarantie gedeckt sind.
7.3. Haftungsreduzierungen begrenzen den vom Mieter im Diebstahls- oder Beschädigungsfall zu zahlenden Betrag auf den angegebenen Selbstbehalt. Der Mieter hat die Möglichkeit seine Haftung bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung zu reduzieren. Wumotion behandelt jeden Schaden einzeln. Folgeschäden sind von der Haftungsreduzierung nicht umfasst. Wumotion wird dem Mieter nicht mehr als den angegebenen Selbstbehalt einschließlich Steuern (sofern zutreffend) sowie das Bearbeitungsentgelt für Schäden oder Diebstahl berechnen, es sei denn, es liegt ein Entfall der Haftungsreduzierung gemäß Ziffer 7.4. vor.
Haftungsreduzierung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung besteht nicht bei Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung; Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Überbeanspruchung haben; Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger; Verwindungsschäden sowie Beschädigungen und Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraums und der Innenseiten eines Laderaums/Kofferaufbaus/Kofferraums während des Fahrzeugbetriebes sowie der Be- und Entladung.
7.4. Der Mieter und der eingesetzte Fahrer haften bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen. Eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter oder Fahrer den Fahrzeugverlust oder -schaden vorsätzlich verursacht hat. Wenn der Mieter oder Fahrer den Schaden oder Verlust grob fahrlässig verursacht haben, ist Wumotion berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsreduzierung entfällt weiterhin, wenn der Mieter eine Vertragspflicht vorsätzlich verletzt hat. Wenn der Mieter eine Vertragspflicht grob fahrlässig verletzt hat, ist Wumotion berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Der Mieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Schadens noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
7.5. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden steht Wumotion zu. Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang Wumotion übermitteln. Der Mieter haftet für alle Schäden, soweit sie nicht von einem Dritten oder seiner Versicherung gedeckt werden. Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen Wumotion zu.
7.6. Der Mieter ist nicht berechtigt, etwaige Wumotion zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige dem Mieter infolge eines Schadensfalles zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten tritt der Mieter an Wumotion ab, wenn Wumotion dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellt.
§ 8 Preise, Fälligkeit und Zahlung
8 1. Die Miete ist für die vereinbarte Mietdauer im Voraus fällig. Die Miete im ersten Monat bis zum letzten Tag des Monats, danach jeweils monatlich im Voraus in voller Höhe berechnet und ist sofort fällig. Endet der Einzelmietvertrag während eines Kalendermonats, wird die Miete vom ersten des Monats bis zum Vertragsende im Voraus berechnet.
8.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich rein elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
8.3. Zahlungen des Mieters können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von Wumotion auf der Plattform angegebenen Bezahldienste auf das von Wumotion in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei grundsätzlich über den von Wumotion eingesetzten Zahlungsdienstleister. Wumotion behält sich vor, in Abhängigkeit einer Bonitätsprüfung dem Mieter verschiedene Zahlweisen anzubieten.
8.4. Kommt es im Rahmen der Zahlung per Lastschrift zu einer vom Mieter zu vertretenden Rücklastschrift oder im Fall der Kreditkartenzahlung zu einer vom Mieter zu vertretenden Zurückweisung des Rechnungsbetrages im Rahmen der Belastung , so hat der Mieter Wumotion eine pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1. Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs und endet mit Ablauf des letzten Tages des Buchungszeitraums.
9.2. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zum vereinbarten Termin zur Übergabe die Übergabe des Fahrzeugs nicht stattfand und der Mieter diesen Umstand nicht zu vertreten hat.
9.3. Nimmt der Mieter oder ein nutzungsberechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht an, kann Wumotion dem Mieter eine angemessene Nachfrist zur Abnahme des Fahrzeuges setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadensersatz in der Höhe der gebuchten Laufzeit zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Wumotion kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wumotion bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
9.4. Während der Dauer der festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail oder über die entsprechende Funktion auf der Wumotion Plattform) zu erfolgen. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt;
- Der Mieter oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet;
- Der Mieter mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einer Monatsmiete erreicht;
- Der Mieter das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt;
- Der Mieter bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und Wumotion deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist;
- sich die Vermögensverhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben und der Mieter sich trotz entsprechender Aufforderung durch Wumotion weigert, die in Anbetracht der wesentlichen Verschlechterung angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen;
- Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, insbesondere wenn eine Pfändung des Mietfahrzeugs erfolgt;
- ein Insolvenzverfahren droht oder der Mieter einen Schuldenbereinigungsplan anstrebt;
- der Mieter seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt;
- das Mietobjekt abhandenkommt, untergeht oder einen Totalschaden erleidet;
- das Mietfahrzeug einen Schaden erlitten hat oder eine Reparatur erforderlich ist, die von Wumotion als unwirtschaftlich angesehen wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Schadensfall die Höhe entweder von 5.000 € oder von 15% der UPE übersteigt;
- der Mieter das SEPA-Lastschriftmandat kündigt oder widerruft.
9.5. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges über das Ende des Vertrages fort, wird dadurch keine Fortsetzung des Mietvertrages bewirkt. § 545 BGB findet keine Anwendung.
9.6. Sofern zwischen Wumotion und dem Mieter mehrere Mietverträge bestehen und Wumotion zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann Wumotion auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls Wumotion die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist widerleglich insbesondere dann anzunehmen, wenn der Mieter aus dem gekündigten Mietverhältnis seiner Fahrzeugrückgabeverpflichtung schuldhaft nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen ist.
§ 10 Haftung des Mieters
10.1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Somit tritt der Mieter für entstandene Schäden auch für nutzungsberechtigte Dritte ein.
10.2. Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße während der jeweiligen Laufzeit der Buchung hat der Mieter in vollem Umfang zu tragen.
10.3. Der Mieter hat sicherzustellen, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden.
10.4. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen von Wumotion als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, stellt der Mieter Wumotion hiervon unverzüglich frei.
10.5. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sowie zur Wahrung eigener Interessen ist Wumotion berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Mieters, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten den Behörden sowie privaten Unternehmen (z.B. Parkraumbewirtschaftung), soweit gesetzlich zulässig bekanntzugeben.
10.6. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten fallen zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an. Angefallene Kosten für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Alle durch einen Verstoß des Mieters gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schäden oder sonstige Nachteile hat der Mieter vollumfänglich zu ersetzen, gleichgültig, ob ihn an dem Verstoß ein Verschulden trifft.
10.7. Soweit das Fahrzeug wegen einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Mieter das Fahrzeug unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.
10.8. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
§ 11 Haftung von Wumotion
11.1. Wumotion haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit, eines ihrer Vertreters oder eines ihres Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Im Übrigen haftet Wumotion nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
11.3. Wumotion übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.
§ 12 Abtretung, Aufrechnung
12.1. Zur Abtretung seiner Rechte aus der Vertragsbeziehung mit Wumotion an einen Dritten ist der Mieter nicht berechtigt, ses ei denn Wumotion hat dieser Abtretung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
12.2. Wumotion kann seine Ansprüche gegen den Mieter ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten.
12.3. Der Mieter kann gegenüber Forderungen von Wumotion nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 13 Datenschutz
Wumotion wird die Daten des Mieters zum Zwecke der Vertragsbegründung und Vertragsdurchführung speichern und verarbeiten. Wumotion verarbeitet alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG). Der Mieter ist verpflichtet, die Information zur Datenspeicherung und -verarbeitung bei Wumotion der Personen weiterzugeben, die als berechtigte Fahrer in dem Mietvertrag aufgeführt werden sollen. Die Daten werden aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zu 11 Jahre nach Ende des Einzelvertrages gespeichert.
Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er selbst vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Fahrzeug befindet oder bei Wumotion eingesehen werden kann. Wumotion ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
Auf Anfrage von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit Rechtsverstößen, die unter Nutzung des Mietfahrzeuges begangen wurden, ist Wumotion berechtigt, die entsprechenden Daten an die anfragende Ermittlungsbehörde weiterzugeben.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Wumotion und dem Mieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Für den Fall, dass der Mieter Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Wumotion. Gleiches gilt, soweit der Mieter eine natürliche Person ist und nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Gleiches gilt ferner, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Mieters zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt.
14.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.
14.5. Die Europäische Kommission hat unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Wumotion ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hierzu auch nicht verpflichtet.
14.6. Die Angebote von Wumotion richten sich in der Regel an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte der Mieter seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz während der Vertragslaufzeit ins Ausland verlegen, trägt er das Risiko einer aus dem Umzug resultierenden eingeschränkten Nutzbarkeit des Fahrzeugs. In einem solchen Fall ist der Mieter nicht ohne Zustimmung von Wumotion zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt.
Stand Februar 2025
Preisliste – was du wissen solltest
Anlieferung / Abholung pro Strecke | bis 200 km 149 € |
bis 500 km 249 € | |
ab 501 km 349 € | |
Betankungsgebühr pro Liter | 4,40 € |
Ladungsgebühr pro kW | 1,50 € |
Bearbeitungsgebühr Schäden | 45 € |
Fehlgeschlagene Fahrzeuglieferung | 249 € |
Erfolgloser Zahlungseinzug | 10 € |
Bearbeitungsgebühr Ordnungswidrigkeit | 25 € |
Bearbeitungsgebühr Fehlteile bei Fahrzeugrückgabe (z.B. Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Kofferaumabdeckung) | 45 € zzgl. Ersatzkosten |
Reinigung bei Verschmutzung | Ab 99 €, je nach Aufwand |
Geruchsentfernung | Ab 99 €, je nach Aufwand |
Reinigung bei Rauchen im Fahrzeug | 299 € |
Alle Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer |